Unfallgutachten wer zahlt?
Der Unfallverursacher muss für die Kosten aufkommen. Sollte der Schaden an Ihrem Auto ein Fremdverschulden sein, greift die Haftpflicht des Unfallverursachers.
Denn die Kosten des Kfz Gutachters gehören zu den Schadenskosten.
Sie haben als Unfall-Geschädigter nach § 249 BGB das Recht auf Erstattung aller Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall anfallen.
Folgende Kosten sollten übernommen werden, damit Ihnen keine Nachteile entstehen:
Allerdings bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel!
Wenn es sich um ein Bagatellschaden (kleiner 750 €) handelt, dann übernimmt die Versicherung selten die Gutachter-Kosten, wegen „Unverhältnismäßigkeit“.
In diesem Fall erstellen wir Ihnen ein so genanntes Kurzgutachten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 75,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.