Ihre Rechte bei einem unverschuldeten Unfall
Joachim Jahn KFZ-Gutachter in Bonn
Was steht Ihnen zu?
Als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls haben Sie gemäß § 249 BGB Anspruch auf die Erstattung aller Kosten, die notwendig sind, um den Zustand vor dem Unfall wiederherzustellen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt für diese Schäden auf. Folgende Kosten können übernommen werden, damit Ihnen keine Nachteile entstehen:
Gutachterkosten
Rechtsanwaltskosten
Reparaturkosten
Wertminderung
Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
Abschlepp- und Bergekosten
Finanzierungskosten
Auslagen

Im Haftpflichtfall haben Sie jederzeit das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – unabhängig davon, ob die gegnerische Versicherung bereits einen Gutachter beauftragt hat. Ein unabhängiger Sachverständiger schützt Ihre Interessen, gewährleistet eine objektive Beweissicherung und stellt alle Schäden fest, einschließlich einer möglichen Wertminderung.
Von einer Schadensabwicklung allein auf Basis eines Kostenvoranschlags raten wir ab, da dieser keine beweissichernde Funktion hat und mögliche versteckte Schäden oft übersehen werden. Ein Kfz-Gutachter gewährleistet eine umfassende Bewertung, um sowohl leichte als auch schwerwiegende Schäden zuverlässig zu erfassen.