Schadengutachten
Joachim Jahn KFZ-Gutachter in Bonn
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Schadengutachten.
Als erfahrene Kfz-Sachverständige im Raum Köln / Bonn ermitteln wir den vollständigen Schadenumfang an Ihrem Fahrzeug – neutral, fachlich korrekt und versicherungsfest.
Wichtig: Als Geschädigter entstehen Ihnen keinerlei Kosten für das Unfallgutachten

Vereinbaren Sie gleich einen Termin.
FAQs
Schadensgutachten
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie immer einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen. Ein Unfallgutachten ist die Grundlage für eine vollständige und faire Schadenregulierung.
Beweissicherung
Als Geschädigter tragen Sie die Beweislast.
Ein professionelles Unfallgutachten dokumentiert alle Schäden gerichtsfest und schützt Sie vor Kürzungen durch Versicherungen.
Unabhängigkeit vom Versicherer
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter arbeitet ausschließlich in Ihrem Auftrag.
Gutachter der gegnerischen Versicherung verfolgen regelmäßig das Ziel einer kostenreduzierten Regulierung – nicht Ihre Interessen.
Vollständige Schadenfeststellung
Wir erfassen:
sichtbare und verdeckte Schäden
Reparaturweg nach Herstellervorgaben
merkantile Wertminderung
Nutzungsausfall oder Mietwagen
Wiederbeschaffungs- und Restwert
Viele Schäden sind von außen nicht erkennbar – werden aber im Gutachten berücksichtigt.
Klärung des Unfallhergangs
Ist der Unfallhergang streitig oder unklar, vermitteln wir bei Bedarf an qualifizierte Sachverständige für Unfallrekonstruktion.
Für Sie als Geschädigter: nichts.
- Die Gutachterkosten werden direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abgerechnet
- Keine Vorkasse, kein Kostenrisiko
- Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Schadenumfang
- Je höher der Schaden, desto geringer der prozentuale Kostenanteil
Wir beraten Sie transparent und individuell.
Bei einem Haftpflichtschaden (unverschuldeter Unfall) muss der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung sämtliche erforderlichen Kosten übernehmen.
Nach § 249 BGB haben Sie Anspruch auf Erstattung aller Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall notwendig sind, unter anderem:
- Kfz-Gutachterkosten
- Abschlepp- und Bergungskosten
- Reparaturkosten
- Nutzungsausfall oder Mietwagen
- Rechtsanwaltskosten
- Finanzierungskosten
- sonstige Auslagen
Ja.
Bei einem sogenannten Bagatellschaden (ca. bis 750 € Schadenhöhe) übernehmen Versicherungen häufig kein vollständiges Gutachten, da sie dies als unverhältnismäßig ansehen.
Unsere Lösung: Kurzgutachten
- fachliche Schadenbewertung
- keine vollständige Reparaturkalkulation
- Kosten: 75,00 € zzgl. MwSt.
- in der Regel ebenfalls von der gegnerischen Versicherung erstattet
Nein. Ganz klar nein.
Im Haftpflichtschadenfall haben Sie freie Gutachterwahl.
Sie müssen keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren – auch dann nicht, wenn dieser bereits Kontakt aufgenommen hat.
Beauftragen Sie immer einen unabhängigen Kfz-Gutachter, der Ihre Interessen vertritt.
In der Regel: Nein.
Ein Kostenvoranschlag:
- dient nicht der Beweissicherung
- enthält keine Wertminderung
- berücksichtigt oft keine verdeckten Schäden
Ein vermeintlich kleiner Blechschaden kann erhebliche strukturelle Schäden verursachen, die ohne Gutachten unentdeckt bleiben.
Ein professionelles Unfallgutachten ist Ihre rechtliche Absicherung und die Grundlage für eine vollständige Schadenregulierung.
Wir beraten Sie ehrlich, ob in Ihrem Fall ein:
- vollständiges Unfallgutachten
- Kurzgutachten
- oder ausnahmsweise ein Kostenvoranschlag
ausreichend ist.