Kosten und Ihr gutes Recht
Unsere Dienstleistungen sind nicht kostenlos. Diese Kosten sind jedoch grundsätzlich vom Schädiger zu tragen, das heißt nach deutschem Recht vom leistungspflichtigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer.
Die Kosten durch Ihre Beauftragung zur Begutachtung sind demnach schlussendlich vom Schädiger zu tragen. Wir berechnen unser Honorar nach der Schadenhöhe anhand einer Honorarvereinbarung. Gerne unterbreiten wir Ihnen eine erste Kostenschätzung.
Wir betreuen Sie in der Schadenangelegenheit zu den technischen Sachverhalten von Anfang bis Ende.
Ein heute unverzichtbares Recht
Wir möchten, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Daher vermitteln wir auf Wunsch durch unsere langjährigen Kontakte und besten Erfahrungen auch einen kompetenten und zuverlässigen Fachanwalt. Auch diese Kosten sind in der Regel vom Schädiger zu erstatten.
Zur effektiven Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist eine vorhandene Rechtsschutzversicherung stets zu empfehlen.