Praktische Tipps – Unfälle mit Auslandsbezug

Unfall in Deutschland (mit ausländischem Fahrzeug)

Zuständig kann die deutsche Stelle für die Regulierung sein, wenn sich der Unfall in Deutschland unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeuges ereignet hat.

War das gegnerische Fahrzeug in Deutschland zugelassen, kann unter Umständen der Entschädigungsfonds der Verkehrsopferhilfe zuständig sein.

Anspruchsanmeldung

Sie können den Schadenfall anmelden und Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Schadenabwicklung wird in der Regel einem Regulierer übertragen. Welcher Regulierer zuständig ist, hängt regelmäßig davon ab, bei welchem ausländischen Versicherer der Unfallgegner versichert ist.

Wenn der Versicherer des ausländischen Schädigerfahrzeuges bekannt ist, kann meist kurzfristig die zuständige Bearbeitungsstelle benannt werden.

Schadenfall im Ausland

Bei einem Unfall im Ausland kann je nach Konstellation eine Entschädigungsstelle für Auslandsunfälle relevant sein.

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