Mietwagen und Nutzungsausfall
Was bedeutet Nutzungsausfallentschädigung?
Wenn Ihr Auto bei einem Unfall beschädigt wird und Sie nicht schuld daran sind, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Sie werden dafür entschädigt, dass Ihnen vorübergehend kein Fahrzeug zur Verfügung steht und Sie deshalb beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel nutzen müssen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Nutzungsausfalltabelle.
Wer bezahlt die Nutzungsausfallentschädigung?
Die Entschädigung wird von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt.
Wann erhalte ich eine Nutzungsausfallentschädigung?
Damit Sie Nutzungsausfall erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Grundlagen sind:
- Sie sind nicht der Unfallverursacher und haben keine Teilschuld am Unfall.
- Ihr Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass Sie es nicht mehr fahren können.
- Sie würden das Fahrzeug auch nutzen, wenn es nicht beschädigt wäre (= Nutzungswille).
- Sie könnten das Fahrzeug nutzen, wäre es nicht beschädigt (= Nutzungsmöglichkeit).
Das bedeutet Nutzungswille
Sie müssen plausibel machen, dass Sie das Fahrzeug tatsächlich genutzt hätten. Typische Beispiele sind:
- Weg zur Arbeit
- Fahrt zu einem gebuchten Urlaub
- Transport von Kindern
Das bedeutet Nutzungsmöglichkeit
Sie müssen außerdem darlegen, dass Sie das Fahrzeug grundsätzlich hätten nutzen können. Wenn Sie z. B. nach dem Unfall im Krankenhaus liegen oder verletzungsbedingt nicht fahren können, liegt die Nutzungsmöglichkeit nicht vor.
Eine Ausnahme besteht, wenn das Fahrzeug regelmäßig von einem Verwandten oder einem Dritten genutzt wird, der darauf angewiesen ist (z. B. Tochter für den Schulweg, Partner für den Arbeitsweg).
Fahrzeuge, auf die im Alltag verzichtet werden kann, sind häufig ausgeschlossen (z. B. Freizeitfahrzeuge wie Quads oder Wohnmobile, außer wenn der Urlaub bereits gebucht ist).
Erhalte ich auch eine Entschädigung bei einem Totalschaden?
Ja, für den Zeitraum, den Sie benötigen, um ein neues Auto zu kaufen bzw. ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Wenn ein Fahrzeug erst geliefert werden muss, sollten Sie sich die Lieferzeit vom Verkäufer schriftlich bestätigen lassen.
Wie lange wird die Entschädigung gezahlt?
Eine feste gesetzliche Dauer gibt es nicht. Grundsätzlich wird für die Dauer der Reparatur gezahlt. Versicherungen übernehmen dies jedoch häufig nicht länger als 14 Tage ab dem Tag des Unfalls.
Deshalb ist es wichtig, die Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung zügig zu veranlassen, um auch den Nutzungswillen nachvollziehbar zu belegen.
Erhalte ich eine Entschädigung trotz Zweitwagen?
In der Regel nein. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn:
- der Zweitwagen von einem Angehörigen genutzt wird und Ihnen nicht zur Verfügung steht, oder
- der Zweitwagen nicht vergleichbar nutzbar ist (Beispiel: Zweitwagen hat nur zwei Sitze, das beschädigte Fahrzeug ist ein Familienwagen).
Gibt es eine Entschädigung für Motorrad und Wohnmobil?
In der Regel nicht für Freizeitfahrzeuge. Wenn allerdings kein Auto vorhanden ist und das Motorrad täglich genutzt wird (z. B. Arbeitsweg), kann ein Anspruch im Einzelfall bestehen.
Bei Wohnmobilen ist eine Entschädigung typischerweise nur relevant, wenn konkrete Nutzung (z. B. gebuchte Reise) nachgewiesen wird.
Nutzungsausfalltabelle – wie viel Geld steht mir zu?
Die Nutzungsausfalltabelle (Eurotax/Schwacke) ordnet Fahrzeugtypen Gruppen zu, u. a. nach Modell, Hubraum, Ausstattung und Alter. Für jede Gruppe ist ein Tagessatz festgelegt.
- Tagessätze liegen typischerweise zwischen 23 € und 175 €.
- In der Tabelle sind zahlreiche Fahrzeugmodelle enthalten.